1. GainFactory GesbR betreibt unter dem Namen Crossfit AeniPontum (nachfolgend Box) ein Trainingsstudio/ Studio für Crossfit. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für das Mitglied bindend.
  2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
  3. Das Mitglied anerkennt die Hausordnung der Box.
  4. Bei Bedarf können die Räumlichkeiten im Stadtgebiet verlegt werden.
  5. Das Kursangebot und die Kurszeiten können jederzeit geändert werden. An Feiertagen finden keine Kurse statt. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der Mitgliedsbeiträge, da die Feiertage bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind. Aus betriebsnotwendigen Schließungen (z.B.: Bauarbeiten, etc.) und/oder bei Öffnungszeitenänderungen besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
  6. Das Mitglied verpflichtet sich, durch eigenes Verschulden gegenüber der Bank entstandene Rückbuchungsgebühren zu tragen. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, werden pro Mahnschreiben EUR 5,- geltend gemacht.
  7. Bei der Vertragslaufzeit von einem Jahr ist auf Antrag eine Urlaubsunterbrechung von 4 Wochen möglich, welche auch in zwei Tranchen (2x zwei Wochen) konsumiert werden kann. Der Antrag auf Urlaubsunterbrechung muss mindestens 4 Wochen vor der geplanten Urlaubsunterbrechung per E-Mail (office@aenipontum.at) gestellt werden. Die Zeit der Unterbrechung (2 oder 4 Wochen) wird beitragsfrei an die Vertragslaufzeit angehängt.
  8. Ermäßigungen werden bei Vorlage der entsprechenden Nachweise seitens GainFactory GesbR freiwillig gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anerkannte Nachweise sind der Schülerausweis einer österreichischen Schule, der Lehrlingsausweis oder die Inskriptionsbestätigung einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Hochschule. Die Altershöchstgrenze für Schüler und Lehrlinge ist das vollendete 19. Lebensjahr, für Studenten das vollendete 27. Lebensjahr.
  9. Die nicht wahrgenommene Teilnahme am gebuchten Kursprogramm befreit das Mitglied nicht von der Pflicht, den vollen Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten.
  10. Der Mitgliedsbeitrag wird zwischen dem 01. und 05. eines jeden Monats im Voraus vom angegebenen Konto abgebucht. Der Kontoinhaber ermächtigt mit seiner Unterschrift die GainFactory GesbR, den Mitgliedsbeitrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
  11. GainFactory GesbR behält sich das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen.
  12. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um die anfängliche Vertragslaufzeit zu denselben Bedingungen. Die Zahlungskonditionen für die gewählte Vertragsdauer bleiben gültig. Bei einer Übersiedelung des Mitglieds ins Ausland kann der Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail (office@aenipontum.at) oder auf dem Postweg an folgende Adresse erfolgen: GainFactory GesbR, Egger-Lienz-Straße 1e, 6020 Innsbruck. Die Kündigung muss durch eine Empfangsbestätigung nachweisbar sein.
  13. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mails, Newsletter, usw.) von GainFactory GesbR verwendet werden.
  14. GainFactory GesbR und von GainFactory GesbR beauftragte Dritte dürfen die Mitglieder während der Stundenteilnahme filmen und fotografieren. Das Mitglied stimmt mit der Unterzeichnung des Vertrags der honorarfreien Nutzung dieser Aufnahmen durch GainFactory GesbR in allen Medien, einschließlich des Internets, ausdrücklich zu.
  15. Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder Anschrift sind GainFactory GesbR alsbald mitzuteilen.
  16. Haftungsausschluss: Jede Haftung für gesundheitliche Schäden, die aus dem Training bei GainFactory GesbR entstanden sein können, wird ausgeschlossen. Das Mitglied verpflichtet sich, zur Beurteilung seines Gesundheitszustandes und Attestierung der Unbedenklichkeit, ein sportliches Training aufnehmen zu können, einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen. Ferner verpflichtet sich das Mitglied, das Training zu unterbrechen, wenn gesundheitliche Probleme oder Bedenken auftreten.
  17. Das Mitglied hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings bei GainFactory GesbR auftreten können, zu versichern.
  18. Das Mitglied bestätigt, dass ihm keine (ansteckenden) Krankheiten oder sonstige körperliche Beschwerden bekannt sind, die dem Training entgegenstehen könnten und dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei geistiger und körperlicher Gesundheit, aufgenommen wird. Ebenso müssen Fragen nach dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Alle ihm bekannten Krankheiten und Beschwerden sind dem jeweiligen Trainer unaufgefordert mitzuteilen. Bei plötzlichen Veränderungen der allgemeinen Befindlichkeit (z.B. Auftreten von Schwindel, Übelkeit) ist der Trainer sofort zu informieren und gegebenenfalls das Training oder die Anwendung zu unterbrechen.
  19. Die Aufsichtspflicht der Trainer erstreckt sich ausschließlich auf die Trainingszeit. Vor Trainingsbeginn und nach Ende übernimmt GainFactory GesbR keine Verantwortung für die Trainingsbesucher, weder für Schäden noch für Verletzungen.
  20. Nebenabreden und sonstige Absprachen bedürfen der Schriftform.
  21. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der rechtunwirksamen Bestimmung soll jene rechtswirksame Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.